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PPWR

Informationsschreiben zum Konformitätsbewertungsverfahren (PPWR)

Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Geschäftspartner,

BST Systeme GmbH & Co. KG bekennt sich zu verantwortungsvoller Beschaffung, Produktverantwortung sowie zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen.

Die Ausführungen unseres Konformitätsbewertungsverfahrens erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen sowie des aktuellen rechtlichen und technischen Rahmens. Vor dem Hintergrund des fortlaufenden Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozesses im Zusammenhang mit der PPWR können sich jedoch jederzeit weitere Entwicklungen, Änderungen oder Klarstellungen ergeben, die eine Neubewertung erforderlich machen können. Eine rechtlich verbindliche Auslegung der Verordnung obliegt den zuständigen Behörden und Gerichten.

Unser Unternehmen verfolgt die politischen und regulatorischen Entwicklungen im Hinblick auf die PPWR seit Jahren sehr aufmerksam – sowohl über diverse Industrieverbände als auch im direkten Austausch mit den an der Gesetzgebung beteiligten Akteuren. Zahlreiche Fragestellungen, beispielsweise hinsichtlich der anzuwendenden Analytik oder der Nachweisführung zur Einhaltung der PPWR, sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Bislang wurde eine Vielzahl der hierfür erforderlichen Durchführungsrechtsakte weder vollständig ausgearbeitet noch von der Europäischen Kommission verabschiedet.

Am 05. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die „Genehmigung des Entwurfs einer Mitteilung der Kommission zum Leitfaden zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle“. Es handelt sich hierbei um einen Leitfaden zur Auslegung ausgewählter Bestimmungen der PPWR, um eine einheitliche Anwendung der Verordnung in der gesamten Union zu erleichtern. Unser Unternehmen orientiert sich an den darin beschriebenen Interpretationen und Vorgehensweisen und kann bestätigen, dass die Anforderungen der PPWR durch die rechtsverbindlichen Vorgaben erfüllt werden.

Unser Unternehmen hat eine umfassende, dokumentierte Risikobewertung für den gesamten Produktionsprozess speziell mit Hinblick auf Artikel 5 („Anforderungen für Stoffe in Verpackungen“) und Artikel 15 („Pflichten der Erzeuger“) der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (im Folgenden = „PPWR“) durchgeführt. Es handelt sich dabei um einen risikobasierten Freigabeprozess, bei dem jeder Rohstoff vor seiner Freigabe einen Bewertungsprozess durchläuft.

Die Konformität wird anhand folgender Maßnahmen bewertet:

– Qualifizierung und Bewertung des Lieferanten

– Anforderung und Prüfung aller technischen und regulatorischen Dokumente

– Konformitätserklärungen inkl. Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Artikels 5 der

PPWR (Schwermetalle und ggf. PFAS)

– Prüfung der Produktspezifikationen & Sicherheitsdatenblätter

– Dokumentenprüfungen ausschließlich durch qualifizierte Mitarbeiter

– vollständige Rückverfolgbarkeit und regelmäßige Aktualisierung aller Dokumente

Laut PPWR muss der Erzeuger eine schriftliche Konformitätserklärung erstellen. Diese beruht auf einer technischen Dokumentation, anhand der es möglich ist, die Konformität einer „Verpackung mit den geltenden Anforderungen zu bewerten, und sie muss eine angemessene Analyse und Bewertung der Risiken der Nichtkonformität enthalten.“

Die in unserem Unternehmen angewendete Risikobewertung erfüllt die Anforderungen an ein risikobasiertes Konformitätsbewertungsverfahren. Durch den dokumentierten Freigabeprozess wird die Materialkonformität nachgewiesen, solange keine risikobedingten Hinweise auf eine mögliche Nichtkonformität vorliegen. Dieses Prinzip ist seit Jahrzehnten gelebte Praxis bei der Herstellung von Verpackungen.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Geltung bestimmter Bestimmungen der PPWR bestätigen wir Ihnen hiermit, dass unsere Verpackungslösungen den jeweils anwendbaren Vorschriften der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40 (PPWR) entsprechen, die ab dem 12. August 2026 gelten.

Informationsanfragen

Soweit dies gemäß PPWR (insbesondere Artikel 16 PPWR) erforderlich ist, stellen wir auf Anfrage eines Kunden die Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die der jeweilige Kunde benötigt, um nachzuweisen, dass die von BST Systeme GmbH & Co. KG gelieferten Verpackungen den Anforderungen des Artikel 5 PPWR entsprechen.

Laufende Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften

BST Systeme GmbH & Co. KG beobachtet kontinuierlich die regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der PPWR. Unsere PPWR- bezogenen Prozesse, Materialien sowie die zugehörige Dokumentation werden erforderlichenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass unsere Verpackungen weiterhin den jeweils geltenden Anforderungen der PPWR entsprechen. Dies umfasst auch etwaige zusätzliche Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe, sofern und soweit diese von der Europäischen Kommission bewertet und festgelegt wurden.

Falls Sie zusätzliche technische Unterlagen oder Informationen zur Einhaltung der Vorschriften benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei BST Systeme GmbH & Co. KG.

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